VERWALTUNGSSTEUERSANKTIONEN INFRAKTIONEN UND SANKTIONEN
I-ANSATZ.
Eigenschaften :
-a-Steuersanktionen in Spanien sind meist verwaltungsrechtlicher Natur.
-b-Das Allgemeine Steuergesetz charakterisiert Steuerdelikte und legt die entsprechenden Sanktionen fest.
-c-Das Vergehen ist typisiert; dann wird die Grundlage der Sanktion ermittelt; später wird es als leicht, schwerwiegend oder sehr schwerwiegend eingestuft; und schließlich wird die Sanktion verhängt.
II-VERWANLTUNGSRECHTLICHE SANKTIONEN.
Verwaltungsrechtliche Sanktionen werden im unteren und häufigsten Bereich
des Betrugs verhängt, nämlich :
-a-Betrug gegenüber der Staats-Autonomen- oder Kommunalkasse in Höhe von bis zu 120.000 € Euro.
-b-Betrug gegenüber der Gemeindekasse in Höhe von bis zu 50.000 € Euro.
-c-Betrügerische Beschaffung von Subventionen vom Staat und dem autonomen Finanzministerium. o Lokal bis 80.000 € Euro ; oder Gemeindekasse bis zu 50.000 € Euro.
III-AKTUALISIERUNG.
Als Neuheiten ist es das letzte Allgemeine Steuergesetz
58/2003 vom 17. Dezember, in Bezug auf das vorherige fallen folgende auf :
-a-Alle möglichen Steuerdelikte werden gemeinsam klassifiziert
; und bei der Festlegung der Sanktion, die jeder einzelnen Sanktion entspricht,
wird ihre Einstufung vorgenommen als : gering, schwerwiegend oder sehr schwerwiegend.
-b-Es wird das Konzept der "Bemessungsgrundlage der Sanktion" eingeführt, das aus dem Betrag besteht, auf den der Prozentsatz angewendet wird, in dem die Geldbuße festgelegt wird.
II-KLASSIFIKATION VON SANKTIONEN UND STEUERVERSTOßEN.
Die sind :
-01-Steuerverstoß wegen Nichtzahlung der Steuerschuld, der sich aus einer Selbstveranlagung ergeben sollte.
-02-Steuervergehen wegen Nichteinhaltung der Verpflichtung zur vollständigen und korrekten Vorlage von Erklärungen oder Unterlagen, die für die Durchführung von Liquidationen erforderlich sind.
---021--Koncept-Stellt einen Steuerverstoß dar, da die Verpflichtung zur vollständigen und korrekten Vorlage der erforderlichen Erklärungen oder Dokumente, einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit Zollpflichten, nicht eingehalten wird, damit die Steuerverwaltung die entsprechende Erklärung abgeben kann jene Steuern, die Sie sind im Selbstveranlagungsverfahren nicht erforderlich, es sei denn, es wird reguliert.
---022--Grundlage der Sanktion :
---0221--Abrechnungsbetrag, wenn keine Erklärung abgegeben wurde.
---0222--Die Differenz zwischen dem Betrag, der sich aus der ordnungsgemäßen Steuerabrechnung ergibt, und dem Betrag, der gemäß den angegebenen Daten anwendbar gewesen wäre.
-03-Steuerdelikt wegen unrechtmäßiger Erlangung von Rückerstattungen.
-04-Steuerdelikt, wegen unrechtmäßiger Beantragung von Rückerstattungen, Vorteilen oder Steueranreizen :
---04A--Unzulässige Rücksendungen anfordern.
---04B--Unrechtmäßiges Anfordern von Vorteilen oder Steueranreizen.
-05-Zu ermittelnde Steuerverstöße oder fehlerhafte Gutschrift positiver oder negativer Posten oder offensichtlicher Steuergutschriften.
-06-Steuerdelikt wegen falscher oder nicht korrekter Zuordnung von Steuerbemessungsgrundlagen, Einkünften oder Ergebnissen durch Unternehmen, die einem Einkommensverteilungssystem unterliegen.
-07-Steuerdelikt wegen falscher Zuordnung von Abzügen, Freibeträgen und Anzahlungen durch Unternehmen, die einem Einkommensverteilungssystem unterliegen.
-08-Steuervergehen wegen nicht fristgerechter Abgabe von Selbstauskünften oder Erklärungen, ohne dass dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Mitteilung des steuerlichen Wohnsitzes oder wegen Verstoßes gegen die Voraussetzungen bestimmter Genehmigungen :
---08A--Versäumnis, Selbsteinschätzungen vorzulegen.
---08B--Pflicht zur Mitteilung des steuerlichen Wohnsitzes.
---08C--Genehmigungen der Zollbehörden.
-09-Steuervergehen wegen falscher Abgabe von Selbstauskünften oder Erklärungen ohne wirtschaftlichen Schaden oder Reaktion auf individualisierte Informationspflichten :
---09A--Falsche Darstellung von Selbstauskünften oder Erklärungen.
---09B--Antworten auf individuelle Informationsanforderungen.
---09C--Zollanmeldungen und -dokumente.
-10-Steuerdelikt wegen Nichteinhaltung von Buchhaltungs- und Registrierungspflichten.
-11-Steuerdelikt wegen Nichteinhaltung von Abrechnungs- oder Dokumentationspflichten :
---11A--Abrechnungspflichten.
---11B--Verbrauchsteuer-Umlaufdokumente.
-12-Steuervergehen wegen Nichteinhaltung der Pflichten im Zusammenhang mit der Verwendung der Steueridentifikationsnummer oder anderer Nummern oder Codes.
-13-Steuervergehen aufgrund von Widerstand, Behinderung, Entschuldigung oder Weigerung gegenüber den Maßnahmen der Steuerverwaltung.
-14-Steuervergehen wegen Verstoßes gegen die Geheimhaltungspflicht der Vorbehaltsberechtigten und derjenigen, die zur Leistung von Anzahlungen gezwungen werden.
-15-Steuerverstoß wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur korrekten Übermittlung der Daten an den Zahler von Einkünften, die der Einbehaltung oder der Zahlung von Abschlagszahlungen unterliegen.
-16-Verstoß wegen Nichteinhaltung der Pflicht zur Herausgabe der Quellensteuerbescheinigung oder Anzahlung.