AUFENTHALT AUFGRUND FAMILIENVERBINDUNG MIT BÜRGER AUS DER EU in Spanien
I-BÜRGER, FÜR DIE SIE SICH BEWERBEN.
Es gilt für bürger, die
sich Familie sind , mit einem spanischen Staatsbürger oder einem anderen
Staat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder
der Schweiz verwandt sind ; die nicht die Staatsbürgerschaft
eines der Staaten besitzen ; für den Fall, dass sie sich wieder mit ihm
vereinen; und sie werden sich für einen längeren Zeitraum als 3 Monate
in Spanien aufhalten; Sie sollten eine "Tarjeta de familiare de ciudadano
de la Union Europea" beantragen und erhalten.
II-ANFORDERUNGEN FÜR BÜRGER AUS DER EU.
Der Bürger der Europäischen Union muss eine der folgenden Bedingungen erfüllen :
-a-Seien Sie ein Angestellter in Spanien.
-b-Oder in Spanien selbstständig sein.
-c-O Über ausreichende wirtschaftliche Mittel für sich und seine Familienangehörigen verfügen, um während seines Aufenthalts keine Sozialhilfe in Spanien in Anspruch nehmen zu müssen.
-d-Bieten Sie eine in Spanien oder einem anderen Land abgeschlossene öffentliche oder private Krankenversicherung an, die in Spanien während Ihres Aufenthalts einen Versicherungsschutz bietet, der dem des nationalen Gesundheitssystems entspricht.
-e-Die Beurteilung der ausreichenden wirtschaftlichen Mittel erfolgt individuell; und in jedem Fall unter Berücksichtigung der persönlichen und familiären Situation des Antragstellers.
-f-Als ausreichende Akkreditierung für die Erfüllung dieser Anforderung gilt der Besitz von Mitteln, die größer sind als der Betrag, der jedes Jahr im Allgemeinen Staatshaushaltsgesetz festgelegt wird, um den Anspruch auf eine beitragsunabhängige Leistung zu begründen.
-g-Oder Student sein und in einem öffentlichen oder privaten Zentrum eingeschrieben sein ; Von der Bildungsverwaltung anerkannt oder finanziert, um ein Studium oder eine Berufsausbildung zu absolvieren.
-h-Sie haben in Spanien oder einem anderen Land eine öffentliche oder private Krankenversicherung abgeschlossen, die in Spanien vollständigen Versicherungsschutz bietet.
-i-Verantwortliche Erklärung, dass Sie über ausreichende wirtschaftliche Mittel für sich und Ihre Familienangehörigen verfügen, um während Ihres Aufenthalts keine Belastung für Sozialhilfe in Spanien zu werden.
III-BEZIEHUNG ZUM NICHT-EU-BÜRGER.
Der Bürger der Europäischen Union muss mit dem Bürger, der nicht aus der Europäischen Union stammt, folgende Beziehung haben :
-a- Im allgemeinen Fall kann es sein :
-a1-Ehepartner ; sofern die Einigung nicht zustande kommt oder die Ehe für nichtig erklärt oder geschieden wird.
-a2-Partner , mit dem Sie eine der ehelichen Verbindung analoge Verbindung unterhalten; und in einem öffentlichen Register eingetragen, das in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz eingerichtet ist. Solange die Anmeldung nicht storniert wurde, muss diese ausreichend akkreditiert sein. Die Situationen der Eheschließung und der Eintragung als eingetragenes Paar gelten in jedem Fall als unvereinbar miteinander.
-a3-Direktes Kind eines Bürgers der Europäischen Union oder seines Ehegatten oder eingetragenen Partners ; sofern die Vereinbarung oder die Nichtigkeitserklärung der Ehe oder die Scheidung nicht erfolgt ist oder die Eintragung des Paares annulliert wurde. Wenn es so ist :
-a31-Unter 21 Jahre alt.
-a32-O älter als dieses Alter, der in seiner Obhut lebt oder unfähig ist.
-a4-Direkter Verwandter in aufsteigender Linie des Bürgers der Europäischen Union oder seines Ehegatten oder eingetragenen Partners; so lange wie :
-a40-Es liegt keine Einigung oder Nichtigkeitserklärung der Ehe oder Scheidung vor, oder die Registrierung des Paares wurde annulliert.
-b-Wenn Sie ein Verwandter eines Studenten sind, könnten Sie :
-b1-Ehepartner ; sofern die Einigung nicht zustande kommt oder die Ehe für nichtig erklärt oder geschieden wird.
-b2-Partner , mit dem Sie eine Verbindung pflegen, die der ehelichen entspricht; und in einem öffentlichen Register eingetragen, das in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz eingerichtet ist. Solange die Anmeldung nicht storniert wurde, muss diese ausreichend akkreditiert sein. Die Situationen der Eheschließung und der Eintragung als eingetragenes Paar gelten in jedem Fall als unvereinbar miteinander.
-b3-Kind eines Bürgers der Europäischen Union oder seines Ehegatten oder eingetragenen Partners; sofern die Vereinbarung oder die Nichtigkeitserklärung der Ehe oder die Scheidung nicht erfolgt ist oder die Eintragung des Paares annulliert wurde. Wenn es so ist:
-b31-Unter 21 Jahre alt.
-b32-O älter als das Alter, das in seiner Obhut lebt oder unfähig ist.